AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma OneLife – Jan Meiser – Stand 24.01.2024

 

§1 Geltungsbereich / Vertragsgegenstand

Leistungen und Angebote der Firma OneLife - Jan Meiser (im Folgenden "OneLife") erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB). Unsere AGB gelten für die Teilnahme an allen von uns angebotenen Kursen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Auftraggebenden und Teilnehmenden (im Folgenden „Auftraggebenden“) geschlossenen, ggf. mündlichen oder konkludenten, Vertrages und werden selbst Vertragsbestandteil. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern.

 

§2 Aus- und Fortbildung

OneLife legt großen Wert auf eine umfassende und qualitative Aus- und Fortbildung ihrer Auftraggebenden. Daher verpflichten wir uns, den theoretischen Unterricht gemäß den gesetzlichen Vorgaben und den Vorgaben der DGUV/BG (soweit einschlägig) durchzuführen. Wir sind jedoch auch auf die Erfüllung der Voraussetzungen durch den Auftraggebenden angewiesen. Dieser sichert zu, die nötigen Voraussetzungen für die Teilnahme an unseren Lehrgängen zu erfüllen. Fachliteratur, Lernmittel sowie Arbeitskleidung, soweit erforderlich, sind vom Auftraggebenden zu tragen. Wir weisen darauf hin, dass eine ausreichende Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung für den Auftraggebenden zwingend erforderlich sind. Sollten diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben sein, kann eine Zulassung zum Lehrgang oder zur Prüfung nicht mehr erfolgen und Lehrgangsgebühren werden in diesem Fall nicht erstattet.

 

§3 Inhouse

Für Inhouse-Veranstaltungen gelten besondere Durchführungsbedingungen. Der Seminarraum muss den einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften entsprechen und ausreichend groß sein (Teilnehmendenabhängig bis zu 50qm) sowie ausreichend Sitzplätze und Beleuchtung/Tageslicht bieten. Lehrmaterialien wie z.B. Tafel, Flipchart, Whiteboard, Beamer, Stromanschluss etc. müssen kostenfrei bereitgestellt werden. Toiletten müssen den Auftraggebendenbedürfnissen und BG Vorgaben entsprechen (Mann und Frau getrennt). Eine verantwortliche Person muss während des Inhouseseminars vor Ort sein und für Fragen zur Verfügung stehen. Eine kostenfreie Parkmöglichkeit für den Dozenten sowie die Erstattung der Reisekosten sind ebenso vom Auftraggebenden zu tragen wie die Kosten für Verpflegung und Übernachtung des Dozenten (BG-Kurse: Kosten sind inklusive, Abweichungen werden im Vorfeld von uns proaktiv kommuniziert).

 

§4 Angebot und Vertragsschluss

Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Auftraggebenden das von OneLife auf unserer Website unterbreitete Kursangebot zur Erbringung von Aus- und Fortbildungsleistungen nutzt, indem er sein Interesse per E-Mail übermittelt und von OneLife eine Annahmebestätigung erhält. OneLife fordert insofern bei den Angeboten auf ihrer Homepage den Auftraggebenden auf ein Angebot an uns abzugeben (invitatio ad offerendum).

 

§5 Zahlung der Lehrgangsgebühren

Die vollständige Bezahlung der Lehrgangsgebühren ist bis spätestens 3 Werktage vor Kursbeginn erforderlich. Die Rechtzeitigkeit wird durch die Gutschrift auf dem Empfängerkonto bestimmt, es sei denn, es handelt sich um BG-Kurse ohne Zusatzleistungen. In diesem Fall werden die Kursgebühren für Erste Hilfe Aus- und Fortbildungen durch OneLife direkt mit der zuständigen BG abgerechnet. Eine verbindliche Teilnehmendenmeldung 2 Wochen vor Kursbeginn ist erforderlich, um den Meldevorgaben der BG zu entsprechen. Wird diese Frist nicht eingehalten, behält sich OneLife das Recht vor, die Kursgebühren mit dem Auftraggebenden direkt abzurechnen. Zusatzleistungen bei BG-Kursen müssen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung bezahlt werden. Die Gutschrift auf dem Empfängerkonto ist auch hier entscheidend.

Sollte die Mindestteilnehmendenzahl (kursabhängig) nicht erreicht werden, ist OneLife berechtigt, die fehlenden Kursgebühren direkt mit dem Auftraggebenden abzurechnen. Wir bitten um Verständnis für diese Regelung.

 

§6 Anmeldung, Rücktritt und Verschiebung durch den Auftraggebenden

Eine Anmeldung von Teilnehmenden oder Kursen erfolgt schriftlich per E-Mail und wird bestätigt. Die Anmeldefrist endet 2 Wochen vor Kursbeginn, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart oder der Kurs ist ausgebucht. Eventuelle Terminoptionen verfallen 7 Tage nach Vereinbarung, sofern keine verbindliche Kursbuchung vorliegt.

OneLife räumt dem Auftraggebenden ein Rücktrittsrecht von 7 Tagen nach Anmeldung ein. Eine Stornierung nach dieser Frist wird mit 25 % der Teilnahmegebühren berechnet. Buchungen, die nicht spätestens 7 Tage vor Lehrgangsbeginn schriftlich storniert werden, müssen voll bezahlt werden.

Ist eine Verschiebung von Kursen auf Begehren des Auftraggebenden notwendig, ist diese schriftlich zu vereinbaren. Eine Verschiebung mit dann folgender kostenfreier Stornierung ist ausgeschlossen.

Dies gilt auch, wenn der Teilnehmenden behördlich angeordneten Quarantäne-Maßnahmen, Ausgangssperren oder einem lokalen lockdown unterliegt

 

§7 Rücktritt/Verschiebung/Änderung seitens OneLife

OneLife ist berechtigt, bei ungenügender Teilnehmendenzahl vom Vertrag zurückzutreten oder den Lehrgangstermin zu verschieben. Im Falle des Rücktritts wird der Auftraggebende unverzüglich informiert und ggf. bereits gezahlte Gebühren erstattet, darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Falls Ausbildungsstunden aus wichtigem Grund, wie der Verhinderung eines Dozenten, nicht stattfinden können, vereinbart OneLife einen Ausweichtermin.

OneLife kann von diesem Vertrag auch außerordentlich, aus im Verhalten des Auftraggebendens liegenden Gründen, zurücktreten (unlauteres, kriminelles oder verfassungsfeindliches Verhalten). In derartigen Fällen bleibt der Auftraggebenden zur Zahlung der vollen Lehrgangsgebühr verpflichtet.

Wir behalten uns ferner den Ersatz von Dozenten durch gleich qualifizierte Personen sowie den Austausch und die Veränderung von Lehrmaterialien aus wichtigem Grund vor, soweit diese den Nutzen des angekündigten Kurses für den Auftraggebenden nicht wesentlich ändern.

 

§8 Haftung

OneLife haftet nur bei Schäden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem theoretischen Ausbildungsablauf stehen, sowie für Schäden, welche durch die Mitarbeitenden von OneLife vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.

 

§9 Form

Zusatzvereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Rücktritt und Kündigung müssen schriftlich erfolgen.

 

§10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame bzw. unwirksam gewordene Klausel durch eine Regelung zu ersetzen, die der bisherigen Regelung nach den Vorstellungen und den wirtschaftlichen Geschäftsgrundlagen der Parteien am nächsten kommt.

 

§11 Erfüllungsort- Rechtswahl- Gerichtstand

Soweit sich aus dem Vertrag nicht anderes ergibt, sind Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Hinweis auf Steuerbefreiung: OneLife wird als Kleinunternehmen nach § 19 Abs. 1 UStG geführt, wir weisen daher keine Umsatzsteuer aus.