ERSTE HILFE

Betriebliche Ersthelfende, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder, §68 Fahrerlaubnis Verordnung

Zertifiziert gemäß DGUV und §68 FeV

Betriebliche Ersthelfende: Kurse nach Vorgaben der BG und der DGVU in Ihren Räumlichkeiten, Abrechnung zwischen BG und uns

Erste Hilfe in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen für Kinder: Kurse nach Vorgaben der BG und der DGVU in Ihren Räumlichkeiten

Erste Hilfe nach §68 FeV: buchbar nur durch Fahrschulen

Sonderkurse: Kurse zu Themen, welche grundsätzlich Bestandteil eines Erste Hilfe Kurses sind, aber isoliert geschult/geübt werden sollen (z.B. Sportverletzungen, Blutungsstillung, HLW, etc.), werden gesondert vereinbart, durchgeführt und abgerechnet. Eine Abrechnung über die BG/UK ist dafür nicht möglich.